FUKA ANTRIEBSBREMSE UCMF
zertifiziert nach EN81-20/50:2014
Vorteile der Fuka Antriebsbremse:
- einfachste Montage direkt am Getriebe
- ohne Einstellarbeiten und Ablegen der Tragseile
- Anbaukonsole wird anlagenspezifisch hergestellt
- Einsatzbereich von 300 – 3000 Kg (bei Aufhängung 1:1)
- nahezu wartungsfrei
- gleichbleibend niedriges Geräuschniveau
- Einfache Personenbefreiung bei ausgelöster Bremse
- Anbau (oft) beidseitig der Treibscheibenwelle möglich
- keine zusätzliche Belastung der Führungsschienen
BESCHREIBUNG
Bei der Fuka Antriebsbremse handelt es sich um ein ruhestrombetätigtes Notbremssystem, welches sowohl als Schutz gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs (UCM), als auch als Schutzeinrichtung für den aufwärtsfahrenden Fahrkorb gegen Übergeschwindigkeit (SAFÜ) zugelassen ist.
Die leistungsfähigen Antriebsbremsen bedienen sich dabei einem ruhestrombetätigten Federspeicher. Durch die hohe Konfigurierbarkeit der Bremsmodule können Anlagen mit Traglasten von ca. 300kg – 3000kg (Basis Aufhängung 1:1) mit FUKA Antriebsbremsen ausgerüstet werden.
Das Bremssystem wird mit einer anlagenspezifischen Adaption ausgeführt und vor die Treibscheibe, bzw. vor das Außenlager oder auf dem der Treibscheibe gegenüberliegenden Wellenende montiert. Bei der FUKA Antriebsbremse wurde besonderes Augenmerk auf eine einfache, bauseitige Montage gelegt.
Lieferumfang:
Das UCMF-Bremssystem wird komplett anbaufertig mit folgenden Teilen geliefert:
- Bremsmodul (Hersteller Mayr® Antriebstechnik)
- Schnellschaltgleichtrichter
- Adaption auf die Treibscheibe (-nwelle) anlagenspezifisch
- Drehmomentstütze anlagenspezifisch inkl. Zubehör
Optional:
- UCM-Steuerungsmodul
- UCM-Detektion (Sensoren + Magnetbänder für den Schacht)
- Geschwindigkeitsbegrenzer doppeltwirkend
- mechanische Montage vor Ort
Normative Informationen (Auszug aus der DIN EN81-20)
Bei Aufzügen ohne Einfahren, Nachstellen und vorbereitende Maßnahmen mit geöffneten Türen nach 5.12.1.4 und bei denen die Bremselemente die Triebwerksbremse nach 5.6.7.3 und 5.6.7.4 ist, muss keine Erkennung der unbeabsichtigten Bewegung des Fahrkorbs vorhanden sein.
Da die Fuka Antriebsbremse auf jeder Etage automatisch schließt, ist in diesen Fällen keine UCM-Detektion und Berechnung des Anhalteweg notwendig, wodurch Sie die Gesamtkosten des UCM Schutzsystem reduzieren.
Zusatzinformation:
Gemäß EN81-20 soll bei dreipunktgelagerten Winden eine Sicherheitsbremse nicht an die Treibscheibenwelle angebunden werden. Der Einsatz der FUKA Antriebsbremse muss bei dreipunktlagerten Antrieben vorab von der zuständigen ZÜS als Einzelabnahme freigegeben werden.
FUKA TREIBSCHEIBENBREMSE
In Einzelfällen bietet die FUKA Treibscheibenbremse bei kleinen Personenaufzügen mit geringen Traglasten eine kostengünstige Lösung zur Nachrüstung.
FUKA ZWEIKREISBREMSEN FÜR GEARLESSANTRIEBE
Als projektbezogene Lösung, vornehmlich für Bestandsanlagen mit „Gearless“ Antrieben, bieten wir Zweikreisbremsen einschließlich der notwendigen Baumusterprüfung an. Mit dieser Variante erfüllen Sie die Anforderungen an UCM und SAFÜ gemäß DIN EN81-20. Als kostengünstige Alternative rentieren sich baumustergeprüfte Zweikreisbremsen im Vergleich zu Seilbremsen, auch dank der geringen Betriebs- und insbesondere Wartungskosten.
Vorteile
- Projektabwicklung erfolgt durch FUKA in Zusammenarbeit mit TÜV Rheinland
- Zeitgleiche Modernisierung der Einkreisbremse
- keine zusätzliche Bremseinrichtung notwendig
- geringer Montageaufwand
- nahezu keine Wartungskosten
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UCM Downloads
ALLEN ANFORDERUNGEN GERECHT
Die unkontrollierte Fahrkorbbewegung – „unintended car movement“, kurz UCM – stellt ein wesentliches Risiko bei der Nutzung von Personen- und Lastenaufzügen dar. Ein Defekt zentraler elektrischer oder mechanischer Bauteile kann dazu führen, dass sich die Kabine unerwartet bei geöffneten Türen aus der Haltestelle bewegt und schwere Unfälle verursacht. Aus diesem Grund ist für alle Aufzüge, die nach dem 01. Januar 2012 in Verkehr gebracht werden, ein UCM-Sicherheitssystem verpflichtend.
Da jede Aufzugsanlage der Betriebssicherheitsverordnung unterliegt, welche den Betrieb einer Aufzugsanlage nach aktuellem Stand der Technik vorschreibt, empfiehlt sich die Nachrüstung eines UCM-Schutzsystems auch an Aufzügen, die bis zum 31.12.2011 in Betrieb genommen wurden. Mit der Nachrüstung wird eine wesentliche Verbesserung der Sicherheit für Nutzer und Wartungspersonal erreicht. Zudem folgt der Betreiber der Aufzugsanlage mit dieser Maßnahme den an ihn gestellten behördlichen Anforderungen.
„Betreiber von Aufzugsanlagen stehen vor der Aufgabe, den sicheren Betrieb ihrer Anlagen regelmäßig zu hinterfragen. Nur so kann das Gefährdungspotenzial erkannt und das Haftungsrisiko eingeschätzt werden.“
Kommt es zu einem Unfall an einer Aufzugsanlage, welcher durch den aktuellen Stand der Technik hätte verhindert werden können, gelangt der Betreiber der Aufzugsanlage unweigerlich in den Haftungsfall.
Eine UCM-Lösung kann als System zertifiziert werden oder aus geprüften Komponenten zusammengesetzt sein. Die UCM-Einheit muss eine unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs erkennen, den Fahrkorb anhalten und ihn in der gestoppten Position halten. Weiterhin müssen Aufzüge mit Treibscheibenantrieb mit Schutzeinrichtungen für den aufwärtsfahrenden Fahrkorb gegen Übergeschwindigkeit (SAFÜ) ausgestattet sein. Mit den FUKA Sicherheitsbremsen gemäß EN81 bieten wir Ihnen anwenderfreundliche Möglichkeiten zur Nachrüstung und auch Erstausstattung.